Gemeinsame Erklärung der Frauenhäuser zur Landtagswahl (Mai 2012)

Die Frauenhäuser in der Freien Wohlfahrtspflege NRW haben als sozialpolitische Forderung zur Landtagswahl 2012 formuliert:

Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder
Aus Art. 2 GG ergibt sich eine staatliche Verpflichtung, Frauen und deren Kinder vor häuslicher und sexualisierter Gewalt zu schützen, Gewalt zu verhindern und ihr vorzubeugen. Bis heute fehlt es jedoch an einem Rechtsanspruch von Frauen und ihren Kindern auf Schutz und Zuflucht sowie Beratung und Unterstützung unabhängig von Einkommen, Wohnort und Aufenthaltsstatus.

So ist z.B. die Frauenhausfinanzierung auch nach 30 Jahren Frauenhausarbeit immer noch eine freiwillige Leistung und damit von den finanziellen Gegebenheiten in den einzelnen Kommunen abhängig.
Gleichzeitig bedeutet das Modell der Einzelfinanzierung einen sehr hohen Verwaltungsaufwand für die Frauenhausmitarbeiterinnen. Durch die rot-grüne Minderheitsregierung wurde der Stellenschlüssel für die personelle Besetzung im Jahr 2011 wieder auf die ursprüngliche Besetzung von 4 Stellen pro Frauenhaus angehoben.

Unsere Forderung:
(11) Wir fordern, dass Frauen und ihre Kinder einen Rechtsanspruch erhalten, der es allen Zuflucht suchenden Frauen und Kindern durch eine einzelfallunabhängige, kostendeckende und verlässliche Finanzierung ermöglicht, schnell und unbürokratisch Schutz und Unterstützung zu finden. Die äußerst notwendige personelle Besetzung mit vier Stellen pro Frauenhaus soll erhalten bleiben.

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